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Erteilung einer Vollmacht
Um für Sie anwaltlich tätig zu werden, ist es erforderlich, dass Sie uns hierzu berechtigen. Dies erfolgt mit Hilfe einer Vollmacht. In dieser Vollmacht ist abschließend aufgeführt, in welchen Belangen wir Sie vertreten dürfen. Für eine reine Beratung, also Tätigkeiten ohne Außenwirkung, ist eine Vollmacht nicht notwendig. Wenn Sie sich allerdings vertreten lassen möchten, können Sie bereits hier die Vollmacht herunterladen und ansehen, gegebenenfalls auch bereits ausdrucken und ausfüllen. Falls kein Drucker vorhanden ist, oder andere Gründe dagegensprechen, kann dieses Formular auch gerne in der Kanzlei ausgefüllt werden.
Sollten noch Fragen übrig sein, können diese bei Ihrem persönlichen Termin direkt geklärt werden.