Sie befinden sich hier: Erteilung einer Vollmacht

Erteilung einer Vollmacht

Um für Sie anwaltlich tätig zu werden, ist es erforderlich, dass Sie uns hierzu berechtigen. Dies erfolgt mit Hilfe einer Vollmacht. In dieser Vollmacht ist abschließend aufgeführt, in welchen Belangen wir Sie vertreten dürfen. Für eine reine Beratung, also Tätigkeiten ohne Außenwirkung, ist eine Vollmacht nicht notwendig. Wenn Sie sich allerdings vertreten lassen möchten, können Sie bereits hier die Vollmacht herunterladen und ansehen, gegebenenfalls auch bereits ausdrucken und ausfüllen. Falls kein Drucker vorhanden ist, oder andere Gründe dagegensprechen, kann dieses Formular auch gerne in der Kanzlei ausgefüllt werden.

Download Vollmacht-Formular

Sollten noch Fragen übrig sein, können diese bei Ihrem persönlichen Termin direkt geklärt werden.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ich stimme zu und möchte den Hinweis ausblenden.